TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL Dennis Schütt Garten- und Landschaftsbau e.K.
Die Teilnahme am Gewinnspiel der Dennis Schütt Garten- und Landschaftsbau e.K.,
Inhaber: Dennis Schütt nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Teilnahmefrist
Die Dauer des Gewinnspiels geht bis zum 31. August 2022 12.00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit am Gewinnspiel teilzunehmen.
Termin für Auslosung Preise
Die Auslosung erfolgt am 31. August 2022. Die Gewinnerin/der Gewinner wird daraufhin über die Kommentarfunktion benachrichtigt.
Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, sind die im Post genannten Bedingungen zu erfüllen (Seite liken/folgen, Beitrag liken und Beitrag kommentieren). Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Nur Teilnehmer, welche sich innerhalb 30 km zum Firmenstandort Dennis Schütt Garten- und Landschaftbau e.K (Woldweg 6a, 26160 Bad Zwischenahn) befinden, können bei der Auslosung für den ersten Preis (Pflasterreinigung im Wert von 1.000€) brücksichtig werden. Für alle weiteren Preise gilt keine Entfernungsbegrenzung.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Der 1. Preis ist eine Pflasterreinigung im Wert von 1.000 €. Wird der Gesamtwert nicht vollständig eingelöst, verfällt der Restbetrag, eine Differenzauszahlung findet nicht statt. Ein Weiterverkauf ist untersagt.
Der 2. Preis beinhaltet den „Gardena Mähroboter SILENO minimo 500 m²“
Der 3. Preis ist ein „JBL Go3 Outdoor Bluetooth Lautsprecher“ und wird 3x verlost.
Die Ermittlung des Gewinners/der Gewinnerin erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
Der Gewinner/ die Gewinnerin der Verlosung wird zeitnah über Facebook bzw. Instagram per Kommentar über den Gewinn informiert.
Die Gewinnübergabe erfolgt ausschließlich an den Gewinner/ die Gewinnerin oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Der Gewinn wird nicht versand und muss abgeholt werden. Teilnehmer stimmen mit der Teilnahme zu, dass ein Foto mit ihnen bei der Gewinnübergabe veröffentlich wird.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum unserer Homepage (https://dennis-schuett-bau.de/impressum/)
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.